Zur Verwirklichung ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte gemäß des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) und der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO) erarbeiteten Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Gymnasiums in Meiningen eine Schülersatzung, die die Mitwirkung der Schülerschaft verbessern, verstärken und besser organisieren soll, um so das Klima innerhalb der Schule bzw. das Schulleben maßgeblich zu verbessern.
In diesem Prozess wurden folgende Gremien bzw. Organe etabliert, die von der gesamten Schülerschaft gewählt werden.
Bezeichnung | Merkmale | |
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Klassen-/ Kurssprecher*in
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Amtszeit: 1 Schuljahr Aufgaben:
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Schülersprecher*in
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Amtszeit: 2 Schuljahre Aufgaben:
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Bilden gemeinsam den Vorstand der Schülervertretung |
Vertrauenslehrer*in
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Amtszeit: 1 Schuljahr Aufgaben:
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Schülerbeirat
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Amtszeit: 1 Schuljahr Aufgaben:
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Dieses Organigramm stellt die gesamte Schülervertretung (vgl. §8) des Evangelischen Gymnasiums Meiningen dar, an deren Sitzungen die Schulleitung, der Förderverein oder Schülerarbeitsgruppen (vgl. §2) teilnehmen können.