Schülervertretung

Zur Verwirklichung ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte gemäß des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) und der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO) erarbeiteten Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Gymnasiums in Meiningen eine Schülersatzung, die die Mitwirkung der Schülerschaft verbessern, verstärken und besser organisieren soll, um so das Klima innerhalb der Schule bzw. das Schulleben maßgeblich zu verbessern.

In diesem Prozess wurden folgende Gremien bzw. Organe etabliert, die von der gesamten Schülerschaft gewählt werden.

Bezeich­­nung Merkmale
Klassen-/ Kurs­spre­cher*in
(vgl. §3)
Amtszeit: 1 Schuljahr
Aufgaben:
  • vertreten die Interessen der Klasse/des Kurses
  • vermitteln zwischen Schülervertretung und Schüler*innen
  • können Klassen-/Kursrat leiten (vgl. §4)
Schüler­spre­cher*in
(vgl. §2)
Amtszeit: 2 Schul­jahre
Aufgaben:
  • oberste Schüler­vertretung
  • setzen sich für Schul­demokratie ein
  • leiten die Schüler­vertretung
Bilden gemein­sam den Vor­stand der Schüler­­vertre­tung
Vertrau­ens­lehrer*in
(vgl. §7)
Amtszeit: 1 Schul­jahr
Aufgaben:
  • Kontakt­person und Vermittler zwischen Kollegium und Schüler­schaft
  • wirkt unter­stützend und beratend
Schüler­beirat
(vgl. §6)
Amtszeit: 1 Schuljahr
Aufgaben:
  • unterstützen Kurs-/ Klassen­sprecher*innen
  • entscheidet über Aus­legung der Schüler­satzung

 

Dieses Organigramm stellt die gesamte Schülervertretung (vgl. §8) des Evangelischen Gymnasiums Meiningen dar, an deren Sitzungen die Schulleitung, der Förderverein oder Schülerarbeitsgruppen (vgl. §2) teilnehmen können.