Terminlicher Ablauf der Anmeldung für die 5. Klasse:
Was? | Wann? |
einen ausgefüllten Aufnahmeantrag in der Schule abgeben |
jederzeit bis spätestens zum Halbjahr (In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine spätere Aufnahme noch möglich, wenn die Kapazitäten es zulassen.) |
Schulsekretariat vereinbart einen Termin zu einem Aufnahmegespräch mit Ihnen | nach Eingang des Aufnahmeantrags in der Schule |
Bewerber und Eltern kommen zu einem Aufnahmegespräch in die Schule (Gesprächsthemen: Familie, Freunde, Wohnort, Hobbys, besondere Erlebnisse) |
nach Terminvereinbarung, ab frühestens Ende November |
Halbjahreszeugnis der 4.Klasse als Original und Kopie und, falls nötig, die von der Grundschule ausgestellte Gymnasialempfehlung* einreichen | direkt nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, bis spätestens 3 Werktage danach |
der Schulbeirat entscheidet auf Vorschlag der Schulleitung über die Aufnahme in Klasse 5 oder einen Platz auf der Warteliste | nach Abschluss der Aufnahmegespräche |
Postalische Benachrichtigung über getroffene Entscheidung | Sie erhalten die Benachrichtigung spätestens 3 Wochen nach Eingang des Halbjahreszeugnisses, vor Beginn der Anmeldewoche an den staatlichen Schulen |
*Wenn in mindestens einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder HSK eine Note schlechter als 2 ("gut") auf dem Halbjahreszeugnis erscheint, muss eine Gymnasialempfehlungen bei der Grundschule beantragt werden.