Anmeldung für das Schuljahr 2021/22
Die Anmeldung für die 5. Klasse des kommenden Schuljahres 2021/22 ist ab sofort möglich.
Bitte beachten Sie dazu die weiter unten angegebenen Termine und Fristen. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Startseite unserer Homepage.
1. Grundlage jeder Anmeldung ist ein ausgefüllter Aufnahmeantrag.
Diesen erhalten Sie hier:
Bitte lassen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag der Schule zukommen und beachten Sie die Ausnahmeregelungen für das Jahr 2020/21 unter "Grundlegendes".
2. Es findet ein Aufnahmegespräch mit Kind und Eltern in der Schule statt. Termine werden hierzu vom Schulbüro vereinbart, wenn uns ein Aufnahmeantrag vorliegt.
3. Das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse muss der Schule vorgelegt werden, sobald dieses von der Grundschule ausgestellt wurde. Sollte eine Gymnasialempfehlung der Grundschule nötig sein, muss auch diese vorgelegt werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufnahme am Gymnasium
Terminlicher Ablauf der Anmeldung
für die 5. Klasse im Schuljahr 2021/22:
Was? |
Wann? |
einen ausgefüllten Aufnahmeantrag in der Schule abgeben |
jederzeit bis spätestens 19.02.2021 (In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine spätere Aufnahme noch möglich, wenn die Kapazitäten es zulassen.) |
Schulsekretariat vereinbart einen Termin zu einem Aufnahmegespräch mit Ihnen |
nach Eingang des Aufnahmeantrags in der Schule |
Bewerber und Eltern kommen zu einem Aufnahmegespräch in die Schule |
nach Terminvereinbarung, Beginn ab KW 47, 16.11.2020 |
Halbjahreszeugnis und, falls nötig, die von der Grundschule ausgestellte Gymnasialempfehlung einreichen |
ab 19.02.2021 bis spätestens 12.02.2021 Wenn in mindestens einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder HSK eine Note schlechter als 2 ("gut") auf dem Halbjahreszeugnis erscheint, muss eine Gymnasialempfehlungen bei der Grundschule beantragt werden. |
die Schule prüft das Vorliegen der gesetzlich geregelten Zugangsvoraussetzungen für den Übertritt an das Gymnasium |
ab vollständigem Vorliegen der dafür notwendigen Unterlagen: Halbjahreszeugnis der 4. Klasse als Original und Kopie, wenn nötig außerdem die Gymnasialempfehlung durch die Grundschule |
das Schulkuratorium entscheidet auf Vorschlag der Schulleitung über die Aufnahme in Klasse 5, einen Platz auf der Warteliste oder eine Ablehnung |
nach Abschluss der Aufnahmegespäche |
Postalische Benachrichtigung über getroffene Entscheidung |
Sie erhalten die Benachrichtigung vor Beginn der Anmeldewoche an den staatlichen Schulen. |